So sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktuell aus:
BAFA: Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz, Anlagentechnik). Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung.
KfW: Heizungsanlagen und Anlagentechnik (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Brennstoffzellenheizung, Wasserstofffähige Heizung). Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung.
Förderungen, beispielhaft für:
30 % Grundförderung
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
5% Effizienzbonus für Wärmepumpen
2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für effiziente Biomasseheizungen
→ 30 bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer. + Ergänzungskredit maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Zur Baubegleitung gibt es 50 % Zuschuss.
Diese KfW-Programme stehen Eigentümer:innen zur Verfügung:
Förderkredit der KfW, BEG WG 261 (Wohngebäude)
2. Effizienz-Einzelmaßnahmen (BAFA).
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung,
ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Zur Baubegleitung gibt es 50 % Zuschuss.
Gesamt-Förderübersicht: https://www.energie-fachberater.de/dokumente/foerderung-sanierung-20260408-uebersicht-energie-fachberater.pdf
Förderfähige Kosten
Die förderfähigen Kosten umfassen alle notwendigen Maßnahmen für die Vorbereitung und Umsetzung des Heizungseinbaus und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zur
Erhöhung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro. Bei Wohngebäuden gelten bei der Heizungsförderung folgende Höchstbeträge für die Berücksichtigung förderfähiger
Kosten:
Bei Nichtwohngebäuden gelten folgende Höchstbeträge förderfähiger Kosten:
Sämtliche Beträge gelten jeweils inkl. MwSt. Dies gilt auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen.
Ergänzungskredit
Um auch Gebäudeeigentümern ohne Rücklagen die Investition in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes zu ermöglichen, können Antragsteller (außer kommunale Antragsteller) nach der Förderzusage einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohnung beantragen. Dieser muss über die Hausbank bei der KfW eingereicht werden. Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren dabei von einer zusätzlichen Zinsverbilligung.
Es gibt auch die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung.
Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung an eigengenutzten Wohnimmobilien. Eine steuerliche Förderung für dieselbe energetische Maßnahme ist nur alternativ – nicht zusätzlich – zur Zuschuss- bzw. Kreditförderung möglich.
Fördersatz: Einzelmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre.
Förderfähige Kosten: Maximal 200.000 € (bei 20 % Fördersatz beträgt die Förderhöchstsumme max. 40.000 € pro Wohnobjekt - verteilt über 3 Jahre).
Worst Performing Building (WPB) - die neue Gebäudekategorie
KfW: „Ein Wohngebäude definieren wir als Worst Performing Building, wenn das Gebäude laut Energieausweis in die Klasse H fällt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis für Ihr Gebäude vorliegen haben.“
Ein Worst Performance Building (WPB) ist nach Einstufung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein Wohn- oder Nichtwohngebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört.
Wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außenwandfläche nicht energetisch saniert sind, zählt Ihre Immobilie zu den Worst Performing Buildings. Diese Einstufung ist dann unabhängig von der im Energieausweis.
Der Bonus erhöht den Tilgungszuschuss bzw. Zuschuss für Ihre geförderte Maßnahme um 10 Prozentpunkte.
Gut zu wissen: Den WPB-Bonus können Sie zusätzlich mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) und dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Bonus für das Worst Performing Building mit dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren, dann werden die beiden Boni in Summe auf eine Förderung von 20 % begrenzt.
Individueller Sanierungsfahrplan.
Es lassen sich nicht nur die Einzelmaßnahmen über 15 aufeinander folgende Jahre hinweg beantragen, sondern es kommt auch der iSFP-Bonus jedes Mal erneut zum Zuge. Erfolgt keine Verbesserung der energetischen Qualität, gibt es kein Geld.
Energieberatung: Kontaktformular oder
info(aet)energieberatung-siebentritt.de
Telefon: 0841 / 99 30 303