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So sieht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktuell aus:

  • Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dämmung, neue Fenster, neue Haustür, Lüftungsanlage, Heizungsoptimierung) werden beim BAFA beantragt = BEG EM Zuschuss
  • Ergänzungskredite für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (Dämmung, neue Fenster, neue Haustür, Lüftungsanlage, Heizungsoptimierung) stellt die KfW bereit, diese können über die Hausbank beantragt werden = BEG EM Kredit
  • Die Heizungsförderung (Zuschüsse und Ergänzungskredite) wird seit 2024 komplett über die KfW abgewickelt = BEG EM Zuschuss und Kredit
  • Die Effizienzhaus-Förderung wird über die KfW abgewickelt (= BEG WG). Das dazugehörige Förderprogramm ist "BEG-Wohngebäude - 261 Kredit"

BAFA: Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz, Anlagentechnik). Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung.

 

KfW: Heizungsanlagen und Anlagentechnik (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Brennstoffzellenheizung, Wasserstofffähige Heizung). Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home), Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung.

 

 Förderungen, beispielhaft für:

  1. Heizungstausch, KfW BEG EM 458

30 % Grundförderung
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
5% Effizienzbonus für Wärmepumpen
2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für effiziente Biomasseheizungen
→ 30 bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer. + Ergänzungskredit maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Zur Baubegleitung gibt es 50 % Zuschuss.

 

Diese KfW-Programme stehen Eigentümer:innen zur Verfügung:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude, Kredit (261)
  • Erneuerbare Energien – Standard, Kredit (270)
  • Altersgerecht Umbauen, Kredit (159)
  • Barrierereduzierung – Investitions­zuschuss Investitionszuschuss (455-B)
  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Plus (358) / Ergänzungskredit (359)
  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
  • Jung kauft Alt (Wohneigentum für Familien) - Bestandserwerb - Kredit 308

Förderkredit der KfW, BEG WG 261 (Wohngebäude)

  • maximal 120.000 bis 150. Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % bis maximal 25 % Tilgungszuschuss
  • + 10 % bei Worst Performing Buildings
  • zusätzliche Förderung von 50 % für Baubegleitung
  • Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist erforderlich: Sie helfen Ihnen, die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen und die Fördermittel optimal einzusetzen.

2. Effizienz-Einzelmaßnahmen (BAFA).
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung,
ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Zur Baubegleitung gibt es 50 % Zuschuss.

Gesamt-Förderübersicht: https://www.energie-fachberater.de/dokumente/foerderung-sanierung-20260408-uebersicht-energie-fachberater.pdf

 

Förderfähige Kosten

Die förderfähigen Kosten umfassen alle notwendigen Maßnahmen für die Vorbereitung und Umsetzung des Heizungseinbaus und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro. Bei Wohngebäuden gelten bei der Heizungsförderung folgende Höchstbeträge für die Berücksichtigung förderfähiger Kosten:

  • 30.000 Euro für die erste Wohnung
  • je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohnung
  • je 8.000 Euro ab der siebten Wohnung
  •  

Bei Nichtwohngebäuden gelten folgende Höchstbeträge förderfähiger Kosten:

  • 30.000 Euro bei einer beheizten Fläche (NGF) von bis zu 150 m²
  • 30.000 Euro plus 200 Euro pro m² NGF über 150 bis 400 m²
  • 80.000 Euro plus 120 Euro pro m² NGF über 400 m² bis 1.000 m²
  • 152.000 Euro plus 80 Euro pro m² NGF über 1.000 m²

 

Sämtliche Beträge gelten jeweils inkl. MwSt. Dies gilt auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen.

 

Ergänzungskredit

Um auch Gebäudeeigentümern ohne Rücklagen die Investition in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes zu ermöglichen, können Antragsteller (außer kommunale Antragsteller) nach der Förderzusage einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohnung beantragen. Dieser muss über die Hausbank bei der KfW eingereicht werden. Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren dabei von einer zusätzlichen Zinsverbilligung.

 

Es gibt auch die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung.

Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung an eigengenutzten Wohnimmobilien. Eine steuerliche Förderung für dieselbe energetische Maßnahme ist nur alternativ – nicht zusätzlich – zur Zuschuss- bzw. Kreditförderung möglich.

Fördersatz: Einzelmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre.

Förderfähige Kosten: Maximal 200.000 € (bei 20 % Fördersatz beträgt die Förderhöchstsumme max. 40.000 € pro Wohnobjekt - verteilt über 3 Jahre). 

 

 Worst Performing Building (WPB) - die neue Gebäudekategorie

KfW: „Ein Wohngebäude definieren wir als Worst Performing Building, wenn das Gebäude laut Energieausweis in die Klasse H fällt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis für Ihr Gebäude vorliegen haben.“

 

Ein Worst Performance Building (WPB) ist nach Einstufung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein Wohn- oder Nichtwohngebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört.

 

Wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außen­wand­fläche nicht energetisch saniert sind, zählt Ihre Immobilie zu den Worst Performing Buildings. Diese Einstufung ist dann unabhängig von der im Energie­ausweis.

 

Der Bonus erhöht den Tilgungs­zuschuss bzw. Zuschuss für Ihre geförderte Maß­nahme um 10 Prozent­punkte.

 

Gut zu wissen: Den WPB-Bonus können Sie zusätzlich mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltig­keits-Klasse (NH-Klasse) und dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren.

 

Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Bonus für das Worst Performing Building mit dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren, dann werden die beiden Boni in Summe auf eine Förderung von 20 % begrenzt.

 

Individueller Sanierungsfahrplan.

  • BAFA-Förderung: 50 % Zuschuss für die Energieberatung (max. 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab 3 Wohneinheiten)
  • iSFP-Bonus: 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = 20 % vom förderfähigen Betrag
  • Höchstgrenze steigt: Von 30.000 € auf 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit
  • Möglicher Zuschuss: Bei vollen förderfähigen Kosten bis zu 12.000 € statt 4.500 €
  • 15 Jahre Gültigkeit für die schrittweise Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • Antrag vor Vorhabenbeginn beim BAFA notwendig (vor Vertragsabschluss/Beauftragung)

Es lassen sich nicht nur die Einzelmaßnahmen über 15 aufeinander folgende Jahre hinweg beantragen, sondern es kommt auch der iSFP-Bonus jedes Mal erneut zum Zuge. Erfolgt keine Verbesserung der energetischen Qualität, gibt es kein Geld.

 

Energieberatung: Kontaktformular oder

info(aet)energieberatung-siebentritt.de

Telefon: 0841 / 99 30 303

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