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In der zum 1. Januar 2021 neu in Kraft getretenen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) werden alle bisherigen Förderangebote des Bundes für Gebäude in einem dreigliedrigen Programm zusammengefasst:

 

1. "BEG-WG" für den Bau und Sanierung von Wohngebäuden mit Erreichen eines Effizienzhausstandars

2. "BEG-NWG" für den Bau und Sanierung von Nichtwohngebäuden mit Erreichen eines Effizienzhauslevels

3. "BEG-EM" für Einzelmaßnahmen wie eine Dämmung oder einen Heizungstausch 

 

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (GEG) gilt ab dem 1. Januar 2021 – vorerst ausschließlich für energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden.

 

Für den Sommer 2021 sind bei der Effizienzhaus-Sanierungsförderung folgende Änderungen angekündigt: Die Förderstufe Effizienzhaus 115 entfällt. Die Effizienzhauslevels 100, 85, 70 und 55 haben weiterhin Bestand, mit Förderhöhen zwischen 27,5 und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen, hier gibt es einen Zuschuss von 45 Prozent.

 

Dazu gibt es zwei mögliche Zuschläge: Die EE-Effizienzklasse und der auch bei den Einzelmaßnahmen eingeführte Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld bekommt zum einen, wer erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, und zum anderen gibt es den iSFP-Bonus bei der Effizienzhaus-Sanierung. Voraussetzung ist, dass die im iSFP entwickelten Sanierungsmaßnahmen vollständig umgesetzt werden und mindestens die als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht.

 

Die förderfähigen Kosten erhöhen sich bei der EE-Effizienzhausklasse zudem von 120.000 auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Beispiel: Wer bisher für ein KfW-Effizienzhaus 55 einen Investitions-Zuschuss von 40 Prozent (Programm 430) und bis zu 48.000 Tilgungszuschuss (Programm 152) bekommen hat, erhält nun einen Zuschuss von 55 Prozent und bis zu 82.500 Euro, wenn mit beiden Zuschlägen, der EE-Effizienzhausklasse und dem iSFP-Bonus, der Standard Effizienzhaus 40 erreicht wird.

 

Die neue Bundesförderung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand und stellt für effiziente Gebäude eine enorme Verbesserung für Sanierungswillige dar.

 

Aufgrund der Neuordnung der Einzelmaßnahmenförderung kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss gewählt werden. Bis die neue Kreditvariante ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung steht, gelten bis dahin die alten KfW-Förderregeln.

 

Austausch des alten Ölkessels:

- 50 anstatt 45 Prozent der Investitionskosten erhält, wer nach dem Rauswurf des alten Ölkessels eine neue Biomasseheizung oder einer Wärmepumpe einbaut.

- Der Investitionszuschuss steigt von 40 auf 45 Prozent, wer beim Ölkesseltausch eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens 25 % installiert.

20 Prozent Zuschuss erhält, wer Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung durchführt.

25 Prozent gibt es mit dem iSFP-Bonus.

 

Die Maximalgrenze bei den förderfähigen Kosten wurde von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.

 

Es lassen sich nicht nur die Einzelmaßnahmen über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragen, sondern es kommt auch der iSFP-Bonus jedes Mal erneut zum Zuge. Erfolgt keine Verbesserung der energetischen Qualität, gibt es kein Geld. Auch bei den Einzelmaßnahmen soll es, um Missbrauch vorzubeugen, künftig verstärkte Kontrollen vor Ort geben.

 

Erhöhung der Fördersumme für Baubegleitung

 

Auch für eine durch eine Expertin oder einen Experten durchgeführte qualifizierte Baubegleitung erhält man mehr Fördergeld: Anstatt der Zuschusshöhe von

50 Prozent der Kosten, bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben, steigt dieser Betrag nun bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf maximal 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern auf bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf 20.000 Euro. Dieser Zuschuss kommt zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen noch dazu.

 

Die Anträge für Zuschüsse für die Einzelmaßnahmen werden beim BAFA gestellt, die Anträge für Kredite ab dem 1. Juli 2021 bei der KfW. Ausschließlich sie bleibt auch für die ab Juli 2021 startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung, zuständig. Für Gesamtsanierungen gelten bis dahin die alten KfW-Förderregeln*. Das BAFA soll ab 2023 alle Zuschussanträge bearbeiten und die Stellung für alle Kreditvarianten sollen in das Refugium der KfW fallen.

 

 

* Bis 30.06.2021 gültige KfW-Fördersätze für Effizienzhäuser:

 

1) Energetische Sanierung im Programm Nr. 151 und 152 "Energieeffizient Sanieren - Kredit" mit einem effektiven Zinssatz bei derzeit 0,75 %. Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss bei Erreichen des Energielevels
KfW-Effizienzhaus 55 von 40 % von max. 120.000 Kreditbetrag, bis zu 48.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 von 35 % von max. 120.000 Kreditbetrag, bis zu 42.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85 von 30 % von max. 120.000 Kreditbetrag, bis zu 36.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100 von 27,5 % von max. 120.000 Kreditbetrag, bis zu 33.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115 von 25 % von max. 120.000 Kreditbetrag, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Einzelmaßnahmen von 20 % von max. 50.000 Kreditbetrag, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit


2) Energetische Sanierung im Programm Nr. 430 "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss" für Ein-/Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften. Dazu gibt es derzeit einen Investitionszuschuss bei Erreichen des Energielevels
KfW-Effizienzhaus 55 von 40,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 120.000, bis zu 48.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70 von 35,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 120.000, bis zu 42.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85 von 30,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 120.000, bis zu 36.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100 von 27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 120.000, bis zu 33.000 Euro für jede Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115 von 25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 120.000, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit

KfW-Einzelmaßnahmen von 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten von max. 50.000, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit
 

3) Die energetische Baubegleitung durch Experten für Energie­effizienz kann im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren – Investitions­zuschuss – Zuschuss Baubegleitung" mit bis zu 4.000 Euro extra gefördert werden.

 

Der Antrag wird direkt online bei der KfW gestellt und somit die für Ihren Antrag erforderliche BzA-ID, also eine Identifikationsnummer aus der Bestätigung zum Antrag Ihres Energieberaters, generiert.

Das gilt äquivalent für die Durchführungsbestätigung nach Beendigung der Maßnahme(n).

 

 

 Ab dem 01.07.2021 gelten die Fördersätze für Effizienzhäuser nach der "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG):

 

Dann auch mit zusätzlicher Förderung bei einem EE-Paket. Dazu muss der nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berechnete Wärmebedarf des Effizienzhauses bei einem EE-Paket zu einem Mindestanteil von 55% durch Nutzung von Wärme aus erneuerbare Energien gedeckt werden, z. B. durch folgende Arten der Wärmeerzeugung:

- Solarthermie

- Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung

- Nutzung von geothermie/Umweltwärme/Abwärme aus Abwasser mittels Wärmepumpe

- Verfeuerung fester und gasförmiger Biomasse

- Anschluss an Fernwärme, die zu mehr als 55% durch die vorgenannten Arten der Wärmeerzeugung erzeugt wird.

 

 

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