In der aktuellen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) werden alle bisherigen Förderangebote des Bundes für Gebäude in einem dreigliedrigen Programm zusammengefasst:
1. "BEG-WG" für den Bau und Sanierung von Wohngebäuden mit Erreichen eines Effizienzhausstandars.
2. "BEG-NWG" für den Bau und Sanierung von Nichtwohngebäuden mit Erreichen eines Effizienzhauslevels.
3. "BEG-EM" für Einzelmaßnahmen wie eine Dämmung oder einen Heizungstausch.
Bundesförderung für effiziente Gebäude: Zuschuss und Kredit bei der KfW / Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA:
KfW: Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz).
BAFA: Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz).
Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home).
Heizungsoptimierung.
Fachplanung und Baubegleitung.
Förderung:
1. Heizungstausch (KfW).
30 % Grundförderung
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
5% Effizienzbonus für Wärmepumpen
2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für effiziente Biomasseheizungen
→ 30 bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer.
2. Effizienz-Einzelmaßnahmen (BAFA).
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung,
ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Individueller Sanierungsfahrplan.
Es lassen sich nicht nur die Einzelmaßnahmen über 15 aufeinander folgende Jahre hinweg beantragen, sondern es kommt auch der iSFP-Bonus jedes Mal erneut zum Zuge. Erfolgt keine Verbesserung der energetischen Qualität, gibt es kein Geld.
3. Ergänzungskredit.
Zinsvergünstigter Kredite (nur bei Förderzusage erhältlich)
50 % Fachplanung und Baubegleitung
Förderkredit der KfW.
Es gibt auch die staatliche Förderung der Gebäudesanierung.
Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung an eigengenutzten Wohnimmobilien. Eine steuerliche Förderung für dieselbe energetische Maßnahme ist nur alternativ – nicht zusätzlich – zur Zuschuss- bzw. Kreditförderung möglich.
Fördersatz:
Einzelmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre.
Förderfähige Kosten:
max. 200.000 € (bei 20 % Fördersatz beträgt die Förderhöchstsumme max. 40.000 € pro Wohnobjekt - verteilt über 3 Jahre).
Fördersumme für Baubegleitung.
Energetische Baubegleitung und Fachplanung: 50 % der Aufwendungen (direkt, nicht über mehrere Jahre verteilt).
Die Bundesförderung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand und stellt für effiziente Gebäude eine enorme Verbesserung für Sanierungswillige dar.
Die Anträge für Zuschüsse für die Einzelmaßnahmen werden beim BAFA gestellt, die Anträge für Heizung und Kredite bei der KfW.
Worst Performing Building (WPB) - die neue Gebäudekatagorie
Wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außenwandfläche nicht energetisch saniert sind, zählt Ihre Immobilie zu den Worst Performing Buildings. Diese Einstufung ist dann unabhängig von der im Energieausweis.
Der Bonus erhöht den Tilgungszuschuss bzw. Zuschuss für Ihre geförderte Maßnahme um 10 Prozentpunkte.
Gut zu wissen: Den WPB-Bonus können Sie zusätzlich mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) und dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Bonus für das Worst Performing Building mit dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren, dann werden die beiden Boni in Summe auf eine Förderung von 20 % begrenzt.
Energieberatung: Kontaktformular oder
info(aet)energieberatung-siebentritt.de
Telefon: 0841 / 99 30 303