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In der aktuellen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) werden alle bisherigen Förderangebote des Bundes für Gebäude in einem dreigliedrigen Programm zusammengefasst:

 

Die BEG umfasst vier Programme, die sich auf die Bereiche Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen und klimafreundlichen Neubau verteilen:

  • BEG EM (Einzelmaßnahmen): Hier liegt der Fokus auf dem Austausch fossiler Heizungen zugunsten klimafreundlicher Anlagen sowie Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Heizungsenergieeffizienz. Die Förderung für den Heizungstausch erfolgt über Zuschüsse bis 70 Prozent und zinsvergünstigte Kredite, die seit 2024 von der KfW administriert werden. Zuschüsse im Rahmen einer Heizungsoptimierung müssen weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden und liegen bei max. 50 Prozent.
  • BEG WG (Wohngebäude): Bei dieser Säule geht es vor allem um die Sanierung von Wohngebäuden im Bestand. Gefördert werden z. B. Sanierungen, durch die ein Wohngebäude einen bestimmten Effizienzhausstandard erreicht.
  • BEG NWG (Nichtwohngebäude): Dieses Programm hat ähnliche Inhalte wie die BEG WG, bezieht sich aber auf Nichtwohngebäude.
  • BEG KfN (klimafreundlicher Neubau): Über diese Säule wird der klimafreundliche Neubau sowie dessen Erstkauf staatlich gefördert.

Antragsberechtigt sind neben privaten Hauseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften auch Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude: Zuschuss und Kredit bei der KfW / Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA:

 

KfW: Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz).

BAFA: Gebäudehülle (Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz).

Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home).

Heizungsoptimierung.

Fachplanung und Baubegleitung.

 

Förderung:

 

1. Heizungstausch (KfW).
30 % Grundförderung
20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
30 % Einkommensbonus
5% Effizienzbonus für Wärmepumpen
2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für effiziente Biomasseheizungen
→ 30 bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer.

 

2. Effizienz-Einzelmaßnahmen (BAFA).
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung,
ggf. plus 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

 

Individueller Sanierungsfahrplan.

Es lassen sich nicht nur die Einzelmaßnahmen über 15 aufeinander folgende Jahre hinweg beantragen, sondern es kommt auch der iSFP-Bonus jedes Mal erneut zum Zuge. Erfolgt keine Verbesserung der energetischen Qualität, gibt es kein Geld.

 

3. Ergänzungskredit.
Zinsvergünstigter Kredite (nur bei Förderzusage erhältlich)

50 % Fachplanung und Baubegleitung

 

Förderkredit der KfW.

  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
  • Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist erforderlich: Sie helfen Ihnen, die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen und die Fördermittel optimal einzusetzen.

 

Es gibt auch die staatliche Förderung der Gebäudesanierung.

 

Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung an eigengenutzten Wohnimmobilien. Eine steuerliche Förderung für dieselbe energetische Maßnahme ist nur alternativ – nicht zusätzlich – zur Zuschuss- bzw. Kreditförderung möglich.

Fördersatz:

Einzelmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre.

Förderfähige Kosten:

max. 200.000 € (bei 20 % Fördersatz beträgt die Förderhöchstsumme max. 40.000 € pro Wohnobjekt - verteilt über 3 Jahre).

 

Fördersumme für Baubegleitung.

Energetische Baubegleitung und Fachplanung: 50 % der Aufwendungen (direkt, nicht über mehrere Jahre verteilt).

 

Die Bundesförderung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand und stellt für effiziente Gebäude eine enorme Verbesserung für Sanierungswillige dar.

 

Die Anträge für Zuschüsse für die Einzelmaßnahmen werden beim BAFA gestellt, die Anträge für Heizung und Kredite bei der KfW.

 

Worst Performing Building (WPB) - die neue Gebäudekatagorie

 

Wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außen­wand­fläche nicht energetisch saniert sind, zählt Ihre Immobilie zu den Worst Performing Buildings. Diese Einstufung ist dann unabhängig von der im Energie­ausweis.

Der Bonus erhöht den Tilgungs­zuschuss bzw. Zuschuss für Ihre geförderte Maß­nahme um 10 Prozent­punkte.

Gut zu wissen: Den WPB-Bonus können Sie zusätzlich mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltig­keits-Klasse (NH-Klasse) und dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Bonus für das Worst Performing Building mit dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren, dann werden die beiden Boni in Summe auf eine Förderung von 20 % begrenzt.

 

 

Energieberatung: Kontaktformular oder

info(aet)energieberatung-siebentritt.de

Telefon: 0841 / 99 30 303

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